Der Blog zu Natürlich kaufe ich online - Natürlich kaufe ich online

Das BuchDer BlogDie WebsiteTippsNews

Direkt zum Seiteninhalt

Widerruf durch Annahmeverweigerung ?

Natürlich kaufe ich online
Herausgegeben von in Wissen ·
Tags: widerufwiderufsrechtstornoannahmeverweigerung
Widerruf durch Annahmeverweigerung ?
Man surft durchs Netz, klick hier, klickt dort, liest dort, liest da.
Man geht in diesen Shop, dann in einen anderen.
Man sieht hier ein Angebot, dort ein anderes.

Dann kauft man in einem Shop etwas.
Zu diesem Zeitpunkt ist man noch begeistert, aber erst später merkt man dass dies doch nicht so gut war.
Man möchte diesen Artikel nun doch nicht.
Aber man hat ja das Widerrufsrecht.
Kein Problem also, man verweigert einfach die Annahme, das kommt einem Widerruf gleich.

Oder doch nicht ?

Grundsätzliches zum Widerruf
Es gibt ein paar Grundsätze bzw. Vorgaben zum Widerruf.
Zum einen muss der Widerruf ausgesprochen werden.
Nur das Zurücksenden der Ware oder aber die Verweigerung der Annahme reicht nicht aus.

Und dann gibt es ja noch eine Frist zum Widerruf.
Wann beginnt diese ?
Also man stelle sich vor, die Frist von 14 Tagen würde mit der Belehrung per Mail beginnen.
Dann schickt der Händler diese Belehrung raus, lässt sich dann aber 14 Tage Zeit mit dem Versenden der Ware.

Ätschi bätschi für den Käufer.

Aber so ist es natürlich nicht.
Das Widerufsrecht steht dem Kunden zu, damit er den Artikel so wie es ihm im Geschäft auch möglich wäre, begutachten kann.
Der Nachteil beim Onlineshopping ist nämlich, dass wir als Käufer nur die Beschreibung und Produktfotos zur Verfügung haben, uns nur beschränkt ein Bild davon machen können.

Daher beginnt die 14 tägige Frist auch erst mit Erhalt der Ware.
Die Widerrufsfrist beginnt also mit dem Erhalt der Ware.
Also auch nicht früher.
Nicht bevor wir die Ware haben.

Widerrufsrecht ist kein Stornorecht
In meinem Buch bin ich ebenfalls auf diese Problematik eingegangen.
Viele betrachten das Widerrufsrecht als "Stornorecht", aber dem ist nicht so.

Natürlich räumen die meisten Verkäufer Ihren Kunden schon vor Erhalt das Recht aus den Willen auszusprechen, dass man die Ware doch nicht möchte.

Hat man die Ware bereits verschickt so empfiehlt der Händler meist die Annahme zu verweigern.
In diesem Fall ist dies auch korrekt.
In vorheriger Absprache mit dem Händler kann also die Annahme verweigert werden !

Hintergründe und die Sicht des Händlers
Man bestellt und schickt direkt nach Erhalt der Bestellbestätigung bzw. Auftragsbestätigung eine Mail an den Händler und schreibt, dass man widerrufen möchte.

Wie oben beschrieben geht das eigentlich nicht.
Trotz der Mail versendet der Händler die Ware.
Warum macht er das ?

Ganz einfach.
Bei vielen Händlern, gerade bei den grösseren, laufen die meisten Vorgänge automatisiert ab.
Mail geht raus, automatisch Mitteilung an den Versand.
Versand fordert Ware aus Lager an, verpackt diese.
Da jeder Kunde seine Ware möglichst schnell haben will vergehen zwischen diesen Vorgängen teilweise nur Stunden.
Problem ist, dass der Versand die Mail mit dem Widerruf nicht liest, nicht lesen kann.
Paket ist verpackt und liegt zwischen hunderten von anderen Paketen.

Jede Bestellung ist immer mit Aufwand und dementsprechend auch Kosten verbunden.
Die Kosten werden natürlich durch den Gewinn gedeckt.
Wenn denn Geld fliest.
Wenn die Ware vesendet wird, der Kunde aber diese nicht mehr will hat man nur Aufwand und Kosten.

Daher sollte jeder Widerruf immer gut überlegt sein.
Der Widerruf ist zwar ein Recht des Käufers, dieses sollte aber bewusst eingesetzt werden.


1 Kommentar
Durchschnittliche Bewertung: 110.0/5
Thomas
2019-07-14 10:13:59
Hallo,

Sie schreiben u.a. „Man bestellt und schickt direkt nach Erhalt der Bestellbestätigung bzw. Auftragsbestätigung eine Mail an den Händler und schreibt, dass man widerrufen möchte. Wie oben beschrieben geht das eigentlich nicht.“

Diese Aussage ist meines Wissens so nicht korrekt, da das Widerrufsrecht eines Verbrauchers bereits mit Abgabe seiner Vertragserklärung, also regelmäßig mit Aufgabe einer Bestellung besteht. Daher ist ab diesem Zeitpunkt ein Widerruf natürlich möglich.
Siehe dazu auch: https://www.it-recht-kanzlei.de/widerruf-bereits-ab-vertragsschluss-moeglich.html

Gruss
Thomas

autor@natuerlich-kaufe-ich-online.dewww.natuerlich-kaufe-ich-online.de© 2018 Peter Blum

Zurück zum Seiteninhalt