November 2018 - Natürlich kaufe ich online

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Interessante Neuigkeiten zu Webshops, Webseiten und AngeboteWelcher Shop hat neu eröffnet, welcher geschlossen ?Über was redet man aktuell ?Infos, News, Nachrichten und Interessantes aus dem Monat November (2018)


Rücktrittsrecht bei Teppichkauf in der Türkei
Montag, 26. November 2018
Widerrufsrecht bzw. Rücktrittsrecht bei Kauf in Türkei
Regulär ist ein im Ausland geschlossener Kaufvertrag nach dem Recht des jeweiligen Landes zu beurteilen.
Das heisst, kauft man einen Teppich in der Türkei so gilt hierbei natürlich türkisches Recht.
Es kann aber auch Ausnahmen geben, wie das Kammergericht Berlin in einem Urteil vom 21.02.2018 (19 U 60/17) festgestellt hat.
Grundlage des Urteils war der Kauf eines Teppichs während einer Urlaubsreise in der Türkei.
Der Teppich wurde bei einem Besuch einer Teppichfabrik gekauft, dieser Besuch war Teil der gebuchten Pauschalreise.
Normal würde man also hier türkisches Recht anwenden, das Gericht hat jedoch die Umstände analysiert und kam zu dem Entschluss, dass deutsches Recht angewendet werden kann.
Folgende Umstände waren gegeben:
Der Vertrag inklusive Geschäftsbedingungen war in Deutsch geschrieben.
Es wurden deutsche Begriffe wie Eigentumsvorbehalt verwendet.
Das Verkaufsgespräch wurde in deutscher Sprache geführt, für den Verkäufer war erkennbar dass die Urlauberin Ihren Wohnsitz in Deutschland hat.
Der Teppich sollte in Deutschland ausgeliefert werden, der Kaufpreis wurde nicht in türkischer Lira sondern in Euro beglichen.
Nicht zu vergessen ist auch, dass der Fabrikbesuch Teil der Pauschalreise war, auch die Reise unterliegt deutschem Recht.
Die einzelnen Umstände für sich wären nicht ausreichend, die Summe hingegen spricht dafür dass der Klägerin hier ein Widerrufsrecht zusteht.
Natürlich sollte man dieses Urteil nicht als "Freifahrtschein" sehen, zudem ist fraglich wie die Ansprüche aus Deutschland heraus geltend gemacht werden können.


Staubsauger und das Energieeffizienzlabel
Bald vielleicht keine Verpflichtung mehr für Energiekennzeichnung bei Staubsaugern
Montag, 12. November 2018

Energieverbrauchskennzeichnung für Staubsauger vielleicht bald keine Vorschrift mehrEs gibt ihn schon seit Jahren, den Rechtsstreit um die Energiekennzeichnung für Staubsauger.
Nun konnte Dyson, der Hersteller der beutellosen Staubsauger, einen Erfolg verbuchen.
Viele werden den Slogan von kennen : "Ohne Saugkraftverlust".
Seit Dezember 2014 ist es beim Verkauf von Staubsauger verpflichtend, das Energieefifizienzlabel zu zeigen.
Damit soll der Verbraucher die Möglichkeit haben die Leistung und den Verbrauch einzuschätzen und mit anderen Geräten zu vergleichen.

Dyson kritisierte nun, dass die Staubsauger für die Ermittlung dieser Werte mit leeren Staubsaugerbeuteln geprüft wurden.
Tatsache jedoch ist, dass je voller ein solcher Staubsaugerbeutel ist, auch der Stromverbrauch steigt.

Und bei den sogenannten Zyklonstaubsaugern gibt es diesen Effekt nicht.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) sieht dies ebenfalls und hat im November dieses Jahres geurteilt, dass diese EU-Verordnung nichtig ist.

Die EU-Kommission könnte noch Rechtsmittel einlegen, geschieht nichts in dieser Art und Weise so könnte es sein, dass Staubsauger dann ab ca. Ende Januar 2019 keine Energieeffizienz-Kennzeichnungen mehr tragen müssen.
Eine Alternative wäre natürlich noch eine Klassifizierung bzw. Einteilung der Staubsauger in verschiedene Geräteklassen.
Das hingegen steht jedoch anscheinend ausser Diskussion.

Lesara vor dem Aus - Lesara ist pleite, konkurs, insolvent
Lesara vor dem Aus
Sonntag, 11. November 2018

Eins der "Vorzeigekinder" des eCommerce musste Lesara vor einigen Tagen Insolvenz beantragen.
Anfangs hoch gelobt, hat Lesara noch im Sommer dieses Jahres einige Millionen Finanzspritze vom Land Thüringen erhalten, muss jedoch jetzt die Segel streichen.
Grund des Scheiterns ist u.a. die Tatsache, dass das Unternehmen keine weitere Unterstüzung der Investoren bekommen hat.
Geschäftsmodelle wie die von Lesara sind schwierig.
Es gibt genügend Mitbewerber, wenn man kein finanzielles Fundament und frische Ideen hat, ist es schwer Fuß zu fassen und sich zu etaiblieren.
Schade um die Steuergelder und schade um die vielen Arbeitsplätze (welche aber sicherlich auch teilweise gefördert waren).


Shop oder Flop - Ein Demofakeshop


Trusted Shops zeigt, wie ein Fakeshop aussehen kann
Freitag, 9. November 2018
Trusted Shops (https://www.trustedshops.de) , das Kölner Unternehmen welches Sicherheitszertifikate für Onlineshops vergibt, informiert mit einem "Beispiel-Shop", welche Merkmale einen Fakeshop auszeichnen können.
Shop oder Flop - Ein Demofakeshop von TrustedShops
In dem Demofakehop, welcher unter https://shop-oder-flop.de/fakeshop/ erreichbar ist, wird man auf mögliche Merkmale eines Fakeshops aufmerksam gemacht.
Das geht los bei unschlagbar günstigen Preisen bis hin zum evtl. fehlendem oder falschen Impressum und hört bei "gefälschten" Zertifikaten noch lange nicht auf.

Wer bis zum 5. Dezember 2018 die Seite besucht kann sogar in diesem Rahmen noch an einem Gewinnspiel teilnehmen.

Wen das Thema Fakeshops und Sicherheit beim Shoppen im Internet interessiert, dem sei das Buch zu dieser Webseite ans Herz gelegt.
Infos zum Buch "Natürlich kaufe ich online" gibt es hier.

autor@natuerlich-kaufe-ich-online.dewww.natuerlich-kaufe-ich-online.de© 2018 Peter Blum

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