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Wer zahlt beim Widerruf die Versandkosten ?

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Tags: widerrufversandkostenruecksendekosten
Wer zahlt beim Widerruf die Versandkosten ?
Thema WiderrufJeder welcher online bei einem gewerblichen Händler etwas kauft, sei dies in einem Onlineshop oder bei eBay bzw. AMAZON steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu.



Aufgabe des Verkäufers ist es, den Käufer über dieses Recht zu informieren.
Pflicht des Käufers hingegen ist es gegenüber dem Verkäufer binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Wunsch nach Widerruf auszusprechen.
"Auszusprechen" ist hier nicht wörtlich gemeint, man kann auch eine email, ein Fax oder einen Brief senden.
Man könnte dies sogar telefonisch machen, hat jedoch in diesem Fall keinen Nachweis darüber, dass man dem Verkäufer von dem Wunsch nach Widerruf mitgeteilt hat.

Eine der wichtigsten Fragen hingegen ist es, wer die Versandkosten trägt ?
Wer bezahlt die Versandkosten für die Hinsendung, also die Kosten für den Weg vom Verkäufer zum Käufer und wer trägt die Kosten für die Rückführung, also für den Weg zurück zum Verkäufer ?

Der Widerruf und die Hinsendekosten
der-widerruf-und-die-erstattung-der-versandkosten-hinsendekostenAuch wenn es gesetzliche Vorgaben gibt und der Verbraucher, also der Käufer, weitgehend "geschützt" ist, so ist es dennoch schlau sich, wenn man sich nicht sicher ist ob man die Ware behalten will, vorab über die Handhabung mit den Versandkosten zu informieren.

Tatsache ist zwar, dass der Verkäufer verpflichtet ist die Versandkosten für den Hinversand zurück zu erstatten, aber dies bezieht sich auf den Standardversand.

Erstattung für den Standardversand
Der normale Ablauf bzw. die reguläre Verfahrensweise ist, dass man beim Widerruf "alles", sprich auch die gezahlten Versandkosten erstattet bekommt.
Hat man jedoch bei Auftragserteilung von etwaigen Sonderversandformen wie Expresslieferung Gebrauch gemacht, so werden diese Mehrkosten in der Regel NICHT erstattet.
In diesem Fall bekommt man lediglich die normalen Versandkosten ohne Zuschläge erstattet.

Erstattung bei kostenlosem Versand
Teilweise ist es schon erstaunlich welche Fragen im Onlinehandel aufkommen.
Kauft man jedoch etwas und zahlt keinerlei Versandkosten so bekommt man selbstverständlich auch keine Versandkosten zurück erstattet.
Kostenloser Versand bei Mindestbestellwert
Eine Besonderheit gibt es, wenn ein Internetshop ab einem bestimmten Bestellwert eine versandkostenfreie Lieferung anbietet.
Gibt man nun einen oder mehrere Artikel im Rahmen des Widerrufs zurück, so kann es passieren dass nachträglich die Versandkosten, nämlich für den Rest der Bestellung, berechnet werden.

Die Versandkostenerstattung bei Teilwiderruf
Gibt man eine Bestellung nicht komplett zurück sondern nur einen Teil davon so ist dies schon etwas komplizierter.
Man könnte meinen dass die Versandkosten durch die Zahl der versendeten Artikel geteilt werden und dann anteilmässig zurück erstattet werden - So ist es aber nicht.
Bei einem Teilwiderruf werden die Versandkosten für die Artikel, die man behält ermittelt, also die Versandkosten welche man sowieso bezahlt hätte.
Bei Versandkostenpauschalen also wird man nichts zurück erstattet bekommen.
Anders verhält es sich, wenn die Versandkosten nach Gewicht oder Menge gestaffelt sind.
Hier wird dann tatsächlich der Anteil der zurück gegebenen Artikel berücksichtigt

Der Widerruf und die Rücksendekosten
widerruf-kostenerstattung-rueckversand-versandkosten-ruecksendungSchaut man sich vor dem Kauf die Widerrufsbelehrung des Verkäufers an, so kann man sich viel Stress und auch Kosten sparen.
Viele Onlinehändler übernehmen nämlich im Rahmen des Widerrufs die Rücksendekosten.
Die Verkäufer welche die Rücksendekosten beim Widerruf tragen bzw. erstatten machen dies aus Kulanz, denn gesetzlich ist es seit 2014 so, dass der Käufer diese Kosten zu tragen hat.



Viele Händler werben auch sehr offensichtlich in Ihren Internetshops damit, dass der Rückversand kostenlos ist.

Findet man jedoch keinen Vermerk auf den kostenlosen Rückversand, so sind die Kosten vom Käufer zu tragen.

Vorsicht bei Speditionsgut
widerruf-kostenerstattung-rueckversand-versandkosten-ruecksendung-speditionsgutEine Besonderheit gibt es bei Artikeln, welche man nicht im normalen Paketversand transportieren kann, wie z.B. Möbel.
Viele Händler übernehmen auch hier die Kosten für den Rückversand, andere hingegen bieten die Organisation und Durchführung des Rückversandes gegen Entgelt an.


In dem Fall, dass ein Onlinehändler eine Rücksendung anbietet, dessen Kosten der Käufer zu tragen hat, muss der Verkäufer jedoch darauf hinweisen und die Kosten auch benennen.

Fazit:
Die Regelungen im Umgang mit der Erstattung der Versandkosten beim Widerruf sind aus der Sicht der Onlinehändler die kleineren Probleme.
Das viel grössere Problem ist, dass heute viele Käufer unbedacht und übereilt bestellen.
Da wird hier geklickt und da gekauft, man kann es ja (teilweise kostenlos) zurücksenden.
Jedem steht das Recht des Widerrufs zu, jedoch sollte man auch immer vor der Bestellung bedenken, dass Rückgaben für den Händler mit Aufwand und Kosten verbunden sind.

Ansonsten ist es für den Verbraucher wichtig, dass alle Besonderheiten in Bezug auf den Widerruf und die Erstattung der Versandkosten vor dem Kauf erkennbar und nachlesbar sein müssen.




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autor@natuerlich-kaufe-ich-online.dewww.natuerlich-kaufe-ich-online.de© 2018 Peter Blum

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